Beruflich aktiv mit Rheuma – Rheuma und Schwerbehinderung

Die Diagnose rheumatoide Arthritis steht fest. Betroffene sehen sich jetzt vor eine Reihe von Fragen

gestellt. Ein wichtiges Thema ist die Berufstätigkeit.

Rheuma-Symptome können die Arbeitsfähigkeit einschränken

Menschen mit rheumatoider Arthritis können unter Schmerzen und Einschränkungen der Beweglichkeit leiden – mal mehr und mal weniger ausgeprägt – aber auch unter Erschöpfung und Müdigkeit. Symptome, die den Alltag, die Arbeitsfähigkeit und damit auch die Lebensqualität einschränken können.

Berufliche Aufgaben, die für Gesunde selbstverständlich sind, können Rheuma-Patienten große Probleme bereiten. Für Menschen mit rheumatoider Arthritis bedeutet das Schmerzen in Finger- und Handgelenken, sodass schon einfache Tätigkeiten wie Schreiben auf der PC-Tastatur, eine Schraube drehen, eine Akte festhalten, Waren auspacken usw. schwierig werden können. Auch lange Zeit in der gleichen Position zu sitzen oder zu stehen ist eventuell nicht mehr möglich.

Unterstützung und Hilfe für Berufstätige mit Rheuma

Arbeit bedeutet zunächst Sicherung des Lebensunterhalts. Arbeit ist aber auch wichtig für das Selbstwertgefühl, sorgt für soziale Kontakte, Bestätigung und Anerkennung, macht Freude und lenkt möglicherweise auch von der Beschäftigung mit der Krankheit ab. Trotz möglicher Einschränkungen arbeiten viele Menschen mit rheumatoider Arthritis oder wollen arbeiten. Sie sind oft höher motiviert und leistungsbereiter als gesunde Menschen, für die ihre Arbeitskraft selbstverständlich ist.

Für Rheuma-Patienten gibt es spezielle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die ihnen vom Gesetz her zustehen. Dazu gehören neben finanzieller Unterstützung, z. B. zur Anschaffung eines behindertengerechten Autos oder der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes, auch Hilfe bei Umschulungen, Ausbildung und Fortbildungen sowie beruflicher Wiedereingliederung, Hilfen bei der Beantragung von Erwerbsminderungsrente oder eines Schwerbehindertenausweises.

Vielfach gelingt es dank gesetzlicher Regelungen und durch verständnisvolle Arbeitgeber und Kollegen den Arbeitsplatz so umzugestalten, dass Rheuma-Patienten weiterhin ihren Beruf ausüben können. Andere orientieren sich um oder erschließen sich durch Weiterbildung eine neue, für ihre Gesundheit besser verträgliche Beschäftigung.

Viele Rheuma-Patienten arbeiten

    Ein wichtiger Ansprechpartner zu Fragen der Berufsausübung ist der behandelnde Arzt. Mit ihm oder ihr sollte gemeinsam geklärt werden, unter welchen Bedingungen es Betroffenen möglich ist, weiterhin oder wieder berufstätig zu sein. Das kann eine stundenweise Tätigkeit sein, geänderte Tätigkeiten oder die Anpassung des Arbeitsplatzes an die individuellen Bedürfnisse.

    Der behandelnde Arzt kann Ansprechpartner für Fragen zur Berufstätigkeit, der beruflichen Rehabilitation und finanziellen Unterstützung nennen.

    Es ist ratsam, mit Vorgesetzen und Kollegen über die Erkrankung und ihre Symptome zu reden. Der Arbeitgeber kann dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz der chronischen Erkrankung entsprechend umgestaltet wird. Pausen und Arbeitszeiten können der Situation angepasst werden und Vereinbarungen über Zeiten für den Arztbesuch und die Krankengymnastik sollten getroffen werden.

    Wenn die Ausübung der bisherigen Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang möglich ist, dann kann ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung oder Umbesetzung innerhalb der Firma gestellt werden. Eventuell kann innerbetrieblich eine neue Stelle geschaffen werden, wenn die Ausübung der bisherigen die körperliche Leistungsfähigkeit überfordert.

    Innerbetriebliche Ansprechpartner für diese Leistungen sind die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebsrat und der Betriebsarzt.

    Außerbetrieblich sind Integrationsämter, Integrationsfachdienste und Versorgungsämter für Beratung, Unterstützung und Hilfe bei Fragen zum Arbeitsplatz oder zum bestehenden Arbeitsverhältnis zuständig. Auch die Deutsche Rheuma-Liga ist in Fragen der Berufstätigkeit ein kompetenter Ansprechpartner.

    Rehabilitationsträger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und Integrationsämter gewähren Arbeitgebern finanzielle Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen, die den Arbeitsplatz von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen erhalten oder innerbetrieblich einen neuen schaffen, bei innerbetrieblicher Aus- und Weiterbildung, für Arbeitshilfen und behindertengerechten Einrichtungen im Betrieb. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer den entsprechenden Antrag bei den Leistungsträgern stellen muss.

    Wenn es im alten Betrieb aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist, im bisherigen Beruf oder an einem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten, dann ist die Suche nach einer alternativen Stelle unumgänglich. Dabei unterstützt und berät die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitssuchenden mit gesundheitlichen Einschränkungen spezielle Hilfen anbietet.

    Manchmal ist es nicht möglich, die bisherige Arbeit wiederaufzunehmen. Dann ist vielleicht die Selbstständigkeit eine Alternative. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die den gesundheitlichen Einschränkungen entgegenkommt, kann für die ersten Monate finanzielle Unterstützung in Form von Gründungszuschüssen, Darlehen, Einstiegsgeld oder einer freien Förderung beantragt werden. Ansprechpartner sind die Bundesagentur für Arbeit und die Integrationsämter.

    Besonders für junge Rheuma-Patienten ist die Berufstätigkeit ein wichtiges Thema. Welcher Beruf ist der richtige für mich? Muss ich im Bewerbungsgespräch oder bei meinem Chef meine Krankheit erwähnen? Diese und weitere Fragen tauchen auf. Bei Fragen zur Berufswahl bei Rheuma kann man sich u. a. an die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rheuma-Liga e.V. wenden.

Was passiert bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Wiedereingliederung in den Beruf gestellt werden. Innerbetrieblich ist für die Wiedereingliederung der Arbeitgeber zuständig.

Spätestens nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit sollten Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Wege geleitet werden. Dabei kann es sich um eine stufenweise Arbeitsaufnahme handeln, die gesteigert werden kann, oder einen anderen Arbeitsplatz.

Erwerbsminderungsrente

Sollte aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt sein, dann kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger gestellt werden. Wenn diese Rente nicht zur Existenzsicherung ausreicht, können zusätzlich die sogenannte Grundsicherung und andere Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

Rheuma und Beruf: Wichtige Ansprechpartner im Internet

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit rheumatoider Arthritis. Wichtig ist es, Eigeninitiative zu ergreifen, um die richtigen Informationen, Beratung und praktische Unterstützung z. B. bei der Beantragung von Leistungen zu erhalten.

Kompetente Ansprechpartner sind neben der Deutschen Rheuma-Liga e.V., die Bundesagentur für ArbeitIntegrationsämter und -fachdiensteVersorgungsämter, der Sozialverband VDK in den einzelnen Bundesländern, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und die Deutsche Rentenversicherung.

Für junge Rheuma-Patienten bietet die Deutsche Rheuma-Liga e.V. auf get on - Das Internetportal für junge Leute mit Rheuma Informationen und Austauschmöglichkeiten zum Thema Arbeit und Berufswahl.

 

Rheuma und Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes und haben spezielle Rechte. Als schwerbehindert gilt ein Mensch, dessen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen dauerhaft beeinträchtigt ist. Um dies teilweise auszugleichen, erhalten Schwerbehinderte besondere Nachteilsausgleiche.

Auch eine rheumatoide Arthritis kann zu starken Beeinträchtigungen und einer bleibenden Behinderung führen. Bei schweren Behinderungen können Rheuma-Patienten einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Liegt eine Schwerbehinderung vor, haben die Patienten Anspruch auf verschiedene Hilfen und einen gewissen Nachteilsausgleich.

Bei Schwerbehinderung haben Rheuma-Patienten spezielle Rechte.

Hier kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen: Die Schwere der Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) in Zahlen in 10er Schritten gemessen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Die Feststellung des Behinderungsgrades und je nach Grad der Behinderung die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird bei den Versorgungsämtern beantragt. Die Antragsformulare gibt es auch bei den örtlichen Sozialämtern, Fürsorgestellen, Behindertenverbänden und den Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben. Der Grad der Behinderung wird anhand verschiedener medizinischer Unterlagen ermittelt, dazu werden u. a. Berichte der behandelnden Ärzte, Unterlagen aus Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen oder Integrationsämtern eingereicht. Sinnvoll ist es auch, dass Rheuma-Patienten zusätzlich ihre Beschwerden und Einschränkungen selbst schriftlich schildern.

Besondere Rechte als Schwerbehinderte: Mit einem Schwerbehindertenausweis sind verschiedene Vorteile und Vergünstigungen verbunden. Arbeitnehmer zum Beispiel haben besondere Rechte – u. a. einen Anspruch auf Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz. Sie erhalten Zuschüsse für nötige Hilfsmittel am Arbeitsplatz und steuerliche Begünstigungen.

Auf dem Ausweis werden verschiedene Merkzeichen eingetragen. Besonders wichtig für Rheuma-Patienten sind die Merkzeichen „G“ und „aG“, die besagen, dass der Betroffene erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist (G) oder dass wegen der außergewöhnlichen Behinderung beim Gehen die Fortbewegung schwer eingeschränkt ist (aG). Je nach Kennzeichen auf dem Ausweis können KfZ-Steuer-Ermäßigungen, Vergünstigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder besondere Parkgenehmigungen genutzt werden.

Literatur:

  1. Arbeitsfähigkeit bei rheumatoider Arthritis, www.wegweiser-arbeitsfaehigkeit.de, abgerufen am 06.2020
  2. Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Der Schwerbehindertenausweis bei rheumatischen Erkrankungen, Überarbeitete Auflage 2014
  3. Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Im Job mit Rheuma. 2. Auflage 2020
  4. Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Mit Rheuma gut arbeiten, 6. Auflage 2016
  5. Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. Rheumatoide Arthritis – Therapie und Lebensperspektiven, 9. Auflage 2018
  6. Leben und Alltag mit rheumatoider Arthritis, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), www.gesundheitsinformation.de, abgerufen am 06.2020
  7. Rheuma > Beruf, www.betanet.de, abgerufen am 02.06.2020
  8. Rheuma > Schwerbehinderung, www.betanet.de, abgerufen am 02.06.2020

MAT-DE-2000768 - 3.0 - 05/2023