Leitlinie rheumatoide Arthritis
Leitliniengerechte Therapie der rheumatoiden Arthritis mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten
DGRh-Leitlinie zur Therapie der rheumatoiden Arthritis mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten
Moderne Therapiestrategien mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten haben das Bild der rheumatoiden Arthritis stark verändert. Patienten mit rheumatoider Arthritis profitieren durch eine geringere radiologische Progression und eine verbesserte Funktionalität von einer Behandlung. Moderne Therapien reduzieren zudem die Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, kardiovaskuläre Morbidität und Gesamtmortalität und sind dabei kosteneffektiv.1,2
Zu dieser Entwicklung hat auch ein besseres Verständnis der Pathophysiologie der rheumatoiden Arthritis beigetragen, aus dem die Notwendigkeit der frühen und möglichst vollständigen und nachhaltigen Unterdrückung der Entzündung bei der rheumatoiden Arthritis abgeleitet wurde. Neue Klassifikationskriterien erlauben, die Erkrankung früher zu entdecken und das Konzept des Treat-to-Target (T2T) mit dem Ziel einer Remission umzusetzen. Die Remission wird nun, deutlich strenger als früher, als nahezu vollständige Entzündungs- und Beschwerdefreiheit definiert. Die Entwicklung neuer hochwirksamer und zielgerichteter Medikamente hat viel zu dieser Entwicklung beigetragen.1,2
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie die evidenz- und konsensbasierte S2e-Leitlinie „Therapie der rheumatoiden Arthritis mit krankheitsmodifizierenden Medikamenten“ entwickelt. Die Leitlinie gibt Empfehlungen für eine bestmögliche Therapie der rheumatoiden Arthritis in Deutschland nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.1,2
An der Entwicklung der Leitlinie waren neben Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) u. a. auch Vertreter anderer Fachgesellschaften beteiligt (u. a. Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) sowie Ärzte aus rheumatologischen Kliniken und Praxen. Auch Patientenvertreter der Deutschen Rheuma-Liga waren in die Entwicklung der Leitlinie eingebunden.1,2
In der Leitlinie wurde die partizipative Entscheidungsfindung (engl. Shared Decision Making) zwischen Arzt und Patient in besonderer Weise berücksichtigt. Sechs übergeordnete Prinzipien und 10 Empfehlungen fassen die Ergebnisse des Konsensprozesses zusammen.1,2